Dermatologinnen und Dermatologen, die vertragsärztlich tätig sind, erhalten im Zusammenhang mit ambulanten Operationen Zuschläge für den höheren Hygieneaufwand (siehe auch „Wirtschaftsbrief Dermatologie“, Nr. 3/2024). Die Zuschläge gelten rückwirkend ab dem 01.01.2024 und werden nach unseren Informationen automatisch von der KV zugesetzt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert (in 2024: 0,119339 Euro). In der Tabelle finden Sie die Hygienezuschläge für die häufigsten dermatologischen Eingriffe.
Tabelle: EBM-Hygienezuschläge für häufige ambulante Operationen durch Dermatologen
* Berechnet mit dem Orientierungswert für 2024 in Höhe von 0,119339 Euro.
Weiterführender Hinweis
Details zur Abrechnung ambulanter Operationen und zu den Kategorien dermatochirurgischer Eingriffe sind beispielsweise im „Merkblatt Oberflächenchirurgie“ (PDF, 16 Seiten) der KV Baden-Württemberg zu entnehmen (online unter iww.de/s11015 in der alphabetischen Sortierung unter „Oberflächenchirurgie“).
„Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar“, KBV-Praxisnachrichten vom 08.05.2024, online unter iww.de/s11046.