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Die Gebührensätze in der UV-GOÄ sind nach einer Reihe von Steigerungen in den vergangenen Jahren zum 01.07.2024 erneut um 4,22 Prozent angehoben worden. Ausgenommen von der Erhöhung sind lediglich die Nrn. 4780, 4782, 4783 und 4785 UV-GOÄ. Beachtenswert für Dermatologen sind insbesondere zwei neue Leistungspositionen im ­Bereich der Telemedizin.

Neue Telemedizin-Positionen

Die seit dem 01.07.2024 in das Verzeichnis aufgenommene Nr. 10b UV-GOÄ ist für telemedizinische Beratungsleistungen nach Nr. 10 UV-GOÄ speziell bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren vorgesehen. Wichtig ist, dass diese Leistung nicht neben den Nrn. 10–10a und 10c UV-GOÄ berechnungsfähig ist. Die ­Gebühr der Nr. 10b UV-GOÄ beträgt 8,40 Euro, sowohl im Rahmen der Besonderen Heilbehandlung als auch der Allgemeinen Heilbehandlung.

Noch interessanter für Hautärzte dürfte die neue Nr. 10c UV-GOÄ sein: Diese steht nun für telemedizinische Beratungsleistungen nach Nr. 10 UV-GOÄ bei Berufskrankheiten und im Hautarztverfahren zur Verfügung, und zwar bei Beratungen von mehr als 10 Minuten Dauer. Auch hier gilt, dass diese Leistung nicht neben den Nrn. 10–10b UV-GOÄ berechnungs­fähig ist. Auch hier ist die Gebührenhöhe von 16,80 Euro einheitlich vorgesehen für Besondere Heilbehandlung und Allgemeine Heilbehandlung. Die seither schon in der UV-GOÄ enthaltenen telemedizinischen Beratungsleistungen nach den Nrn. 10 bzw. 10a UV-GOÄ waren primär nur durch den D-Arzt, Handchirurgen nach § 37 (3) des Vertrags Ärzte/UV-Träger oder im Einzelfall nach vorheriger ­Kostenzusage durch den UV-Träger abrechnungsfähig und auf den zweimaligen Ansatz im Behandlungsfall beschränkt.

Abrechnungsbedingungen

Für die beiden neuen Leistungen nach den Nrn. 10b und 10c UV-GOÄ sind jedoch die nachstehenden Abrechnungsbedingungen maßgeblich:
Merke
Bei der Behandlung von Berufskrankheiten sowie damit ggf. verbundenen Maßnahmen der Individualprävention und im Hautarztverfahren gelten die Beschränkung auf den Behandlungsfall, ­eine vorherige Kostenzusage, die Verlaufsberichterstattung sowie die Dokumentationspflicht nicht.

Weiterführender Hinweis

UV-GOÄ bei der DGUV zum Download online unter iww.de/s11460
Sämt­liche ­Änderungen 01.07.2024 online unter iww.de/s11461

Diese nachfolgenden Materialien unterliegen einer Dokumentationspflicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kontaktdaten im nachstehenden Formular anzugeben, damit wir Sie im Falle von Änderungen der Servicematerialien kontaktieren können.