KBV und Krankenkassen haben sich auf Änderungen bei der Vergütung von Laboruntersuchungen ab dem 01.01.2025 verständigt. Die Änderungen betreffen zwar primär die Vergütung der Laborärzte. Allerdings werden auch einige von Dermatologen in eigener Praxis erbrachte Laboruntersuchungen geringer vergütet, so z. B. das Gesamt-IgE nach Nr. 32426 und die kulturelle mykologische Untersuchung nach Nr. 32687 (jeweils von 4,60 auf 4,23 Euro; siehe iww.de/s11464).
Die Abwertung der Kostenpauschalen für spezielle Laboruntersuchungen dürfte jedoch positive Auswirkungen auf den Laborwirtschaftlichkeitsbonus (für Dermatologen: max. 10 Punkte je Fall) haben: Durch die Abwertung verringern sich die für das Laborbudget relevanten Kosten der Praxis. Sofern die für die Bonusberechnung relevanten oberen und unteren Laborfallwerte nicht angepasst werden, resultiert daraus für die meisten Praxen ein höherer Wirtschaftlichkeitsbonus.