EBM 2025
Seit dem Jahr 2010 wurde die Balneophototherapie nach der EBM-Nr. 10350 (aktuell bewertet mit 398 Punkten) extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert vergütet. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, diese Leistungen mit Wirkung zum 01.01.2025 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Abhängig von den regionalen Honorarverteilungsregelungen wird diese Leistung daher künftig ggf. budgetiert vergütet.
Weiterführende Hinweise
Den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 14.08.2024 zur Überführung der Vergütung der EBM-Nr. 10350 in die MGV finden Sie beim GKV-Spitzenverband online unter iww.de/s12213 (3. Abschnitt, 4. Spiegelpunkt, Seite 7 der PDF-Datei).