Nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD („Verantwortung für Deutschland“) im April wurden diejenigen, die in dem Dokument nach dem Begriff „GOÄ“ gesucht haben, enttäuscht. Im Abschnitt „4.2. Gesundheit und Pflege“ und auch sonst ist von GOÄ-Reform keine Rede. Dabei ist die Verständigung zwischen Ärzteschaft und PKV-Verband zur GOÄ-Reform auf dem Ärztetag Ende Mai in Leipzig ein wichtiges Thema.
Der Koalitionsvertrag bietet für dermatologische Praxen andere Themen, die zwar nicht alle neu, aber dennoch von Interesse sein dürften: z. B. die angekündigte Umsetzung des sogenannten iMVZ-Regulierungsgesetzes, um den Einstieg von Investoren in den ambulanten Sektor besser zu kontrollieren oder die Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung für Niedergelassene. Zudem wird die Digitalisierung mehrfach als Lösung für Praxen erwähnt.