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Bisher konnten histopathologische Untersuchungen der EBM-Abschnitte 1.7, 19.3 und 19.4 je nach Untersuchung mit dem „Überweisungsschein“ (Muster 6) oder dem bisherigen „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ (Muster 10) veranlasst werden. KBV und Krankenkassen haben klargestellt, dass alle Materialeinsendungen für in-­vitro-diagnostische Untersuchungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM als Auftragsleistungen einheitlich seit dem 01.04.2024 mit Muster 10 beauftragt werden.

Muster 10 wurde in dem Zuge zum 01.04.2024 umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“. Zudem wird das Ankreuzfeld „SER“ gegen das bisherige Feld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ ausgetauscht. Die Abkürzung SER steht für Soziales Entschädigungsrecht, das seit dem 01.01.2024 im neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XIV zusammengefasst ist. Vorhandene Vor­drucke des ­Musters 10 können weiterhin verwendet und aufgebraucht werden.

Weiterführender Hinweis

Details zur In-vitro-Diagnostik bei der KBV online unter iww.de/s10608

Diese nachfolgenden Materialien unterliegen einer Dokumentationspflicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kontaktdaten im nachstehenden Formular anzugeben, damit wir Sie im Falle von Änderungen der Servicematerialien kontaktieren können.