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von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

Nach Angaben der Krebsstatistik der Deutschen Krebsgesellschaft steht das maligne Melanom in Deutschland im Ranking diagnostizierter bösartiger Tumoren bei Männern an vierter und bei Frauen an fünfter Position. Das Hautkrebs-Screening (HKS) kann auch in der hausärztlichen Praxis angesprochen und durchgeführt werden. Positiver „Nebeneffekt“ ist wie bei allen präventiven Leistungen, die extrabudgetäre Honorierung im GKV-System.

EBM: HKS mit oder ohne Gesundheitsuntersuchung

Im EBM gibt es für die Abrechnung des HKS zwei Positionen: EBM-Nr. 01745 und Nr. 01746. Dabei gilt die Nr. 01746 immer dann, wenn das HKS in gleicher Sitzung wie die Gesundheitsuntersuchung (GU) erbracht wird. Der Unterschied zwischen den Nrn. 01745 und 01746 liegt lediglich in der Bewertung, also der Honorierung.

EBM-Positionen zur Abrechnung des HKS

Praxistipp

Zusätzlich zur Berechtigung gesetzlich Versicherter auf Durchführung eines HKS alle zwei Jahre ab 35 Jahre haben einige Krankenkassen mit einzelnen KVen Sonderverträge zum HKS abgeschlossen. Diese beinhalten Untersuchungen auch bei unter 35-jährigen Versicherten, die teils für Hausärzte und Dermatologen abrechenbar sind, teils aber auch nur für Dermatologen. Zudem gibt es auch unterschiedliche Eintrittsalter. Einzelheiten erhalten Sie bei Ihrer zuständigen KV.

GOÄ: HKS über kurative Positionen abbilden

Da die GOÄ keine eigene Position für das HKS hat (die GOÄ stammt aus dem Jahre 1982!) muss auf gängige kurative Positionen zurückgegriffen werden. Dies sind i. d. R. die Nrn. 1 oder 3 und die Nr. 7 GOÄ mit dem Legendentext „Inspektion der gesamten Haut, Hautanhangsgebilde und sichtbaren Schleimhäute (Hautkrebs-Screening)“.

Zur besseren Einschätzung der Dignität suspekter Befunde kann auch vom Hausarzt die Dermatoskopie erbracht und mit der Nr. 750 GOÄ abgerechnet werden, jedoch nur einmal pro Sitzung. Der Vollständigkeit halber sei ­erwähnt, dass grundsätzlich auch eine Videodokumentation der Naevi möglich und abrechenbar ist, dann gemäß einer Abrechnungsempfehlung der BÄK analog mit der Nr. 612 GOÄ.

Abhängig von der Anzahl der mit dem Dermatoskop untersuchten Naevi kann die Nr. 750 GOÄ bis zum 3,5-fachen Faktor gesteigert werden. Dies trifft auch für die Nrn. 1 und 3 GOÄ zu, wenn beispielsweise längere Beratungszeiten erforderlich sind.

Auch für die Nr. 7 GOÄ kann eine Faktorsteigerung angezeigt sein, wenn sich die Untersuchung als sehr zeitaufwendig erweist, weil

  • der Patient stark bewegungsbeeinträchtigt ist,
  • kommunikative oder kognitive Probleme vorliegen oder
  • die Anzahl der zu überprüfenden Naevi ausgesprochen hoch ist.

 

Bei Durchführung von GU und HKS gemeinsam kann dann die Nr. 29 GOÄ entsprechend gesteigert werden (siehe BÄK-Abrechnungsempfehlung vom 11.05.2012, online im Deutschen Ärzteblatt unter iww.de/s10839).

GOÄ-Positionen, die für die Abrechnung eines HKS infrage kommen

* Die Abrechnung von 612 GOÄ analog ist nicht neben Nr. 750 für die Untersuchung von Muttermalen zulässig.

Praxistipp

Auch wenn die privaten Versicherungen nicht den Vorgaben der Richtlinien durch den G-BA unterliegen, sind diese hinsichtlich präventiver Leistungen in den entsprechenden Satzungen erwähnt und machen ­gelegentlich die Erstattung davon abhängig. Sollte ein Patient kürzere Abstände wünschen, sollte man ihn darauf hinwiesen und dann evtl. auch einen Behandlungsvertrag mit ihm abschließen.

Diese nachfolgenden Materialien unterliegen einer Dokumentationspflicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kontaktdaten im nachstehenden Formular anzugeben, damit wir Sie im Falle von Änderungen der Servicematerialien kontaktieren können.