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EBM 2025

Seit dem Jahr 2010 wurde die Balneophototherapie nach der EBM-Nr. 10350 (aktuell bewertet mit 398 Punkten) extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert vergütet. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, diese Leistungen mit Wirkung zum 01.01.2025 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen. Abhängig von den regionalen Honorarverteilungsregelungen wird diese Leistung daher künftig ggf. budgetiert vergütet.

Weiterführende Hinweise

Den Beschluss des Bewertungsausschusses vom 14.08.2024 zur Überführung der Vergütung der EBM-Nr. 10350 in die MGV finden Sie beim GKV-Spitzenverband online ­unter iww.de/s12213 (3. Abschnitt, 4. Spiegelpunkt, Seite 7 der PDF-Datei).

Diese nachfolgenden Materialien unterliegen einer Dokumentationspflicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kontaktdaten im nachstehenden Formular anzugeben, damit wir Sie im Falle von Änderungen der Servicematerialien kontaktieren können.