[salesforce_login]Login[/salesforce_login]
[rank_math_breadcrumb]

Versicherungsnachweis

Das seit dem dritten Quartal 2024 zur Verfügung stehende neue Verfahren zur elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB, lesen Sie hierzu auch den Beitrag „Karte vergessen? Wissens­wertes zur neuen eEB“ im Wirtschaftsbrief Dermatologie, Nr. 2/2025) wurde ein Teil des Verfahrens ausgesetzt. Eine Mitteilung der KBV wurde von der Gematik bestätigt (siehe KBV-Praxisnachrichten vom 15.05.2025, online unter iww.de/s12994). Arzt­praxen können demnach die eEB zurzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Zur ­Begründung wurde auf Hinweise des Chaos Computer Clubs hingewiesen.

Unabhängig davon gibt es laut Gematik weitere Möglichkeiten, an eine ­Ersatzbescheinigung zu gelangen, falls die Versichertenkarte in der Praxis nicht vorliegt. So könnten Versicherte weiterhin über eine Krankenkassen-App oder per Fax einen Nachweis über den Versicherungsstatus erhalt

Diese nachfolgenden Materialien unterliegen einer Dokumentationspflicht. Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Kontaktdaten im nachstehenden Formular anzugeben, damit wir Sie im Falle von Änderungen der Servicematerialien kontaktieren können.